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Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …

§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19639/3#abs-1 (1) Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:

Behörden Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3

• Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz

Abteilung Umweltschutz

Referat Oberflächenwasser Hochwasserschutz

Telefonnummer: 0371 532-1661 oder -1662

Altchemnitzer Straße 41, Raum 451

09120 Chemnitz

Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

• Landratsamt Erzgebirgskreis

Umweltamt

Untere Wasserbehörde

Telefonnummer: 03735 601-6181

Schillerlinde 6, Raum 216

09496 Marienberg

Montag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Auf Grund der aktuellen Situation kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern erfolgen.

Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19639/3#abs-2 (2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz niedergelegt.

§ 2 § 4