Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Schwarzwasser“
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19639/3#abs-1 (1) Die Verordnung ist für die Dauer von zwei Wochen beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:
Behörden Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3
• Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz
Abteilung Umweltschutz
Referat Oberflächenwasser Hochwasserschutz
Telefonnummer: 0371 532-1661 oder -1662
Altchemnitzer Straße 41, Raum 451
09120 Chemnitz
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
• Landratsamt Erzgebirgskreis
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Telefonnummer: 03735 601-6181
Schillerlinde 6, Raum 216
09496 Marienberg
Montag und Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Auf Grund der aktuellen Situation kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern erfolgen.
Gleichzeitig ist die Rechtsverordnung ab dem Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/umwelt in der Rubrik Oberflächenwasser, Hochwasserschutz; Hochwasserentstehungsgebiete dauerhaft digital einsehbar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19639/3#abs-2 (2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung (Text und alle Anlagen) zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz niedergelegt.