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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis66 Luftverkehr
Stand: 26.08.2026
66 Luftverkehr Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
Lfd. Nr. Tarif-
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66 Luftverkehr
Luftverkehrsgesetz ( LuftVG)
Sächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz ( SächsEntEG )
1. Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 19 LuftVG 5 070
2. Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 27g LuftVG 2 530
3. Enteignung in den Fällen des § 28 LuftVG
3.1 Vorabentscheidung nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 112 Abs. 2 und § 113 Abs. 3 BauGB 5 070
3.2 Enteignungsbeschluss nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 112 Abs. 1 sowie § 113 Abs. 1 und 2 BauGB
3.2.1 wenn eine Vorabentscheidung vorausgegangen ist 4 240
3.2.2 wenn keine Vorabentscheidung vorausgegangen ist 7 100
3.3 Nachtragsbeschluss nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 113 Abs. 4 Satz 2 BauGB 470
3.4 Ausführungsanordnung nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB 462
3.5 Entschädigungsfestsetzung nach § 28a LuftVG 5 070