Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

66 Luftverkehr

Stand: 26.08.2026

Sachsen

66 Luftverkehr Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

EUR Schlicht-

hoheit-

liche

Leis-

tung

66 Luftverkehr

Luftverkehrsgesetz ( LuftVG)

Sächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz ( SächsEntEG )

1. Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 19 LuftVG 5 070

2. Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 27g LuftVG 2 530

3. Enteignung in den Fällen des § 28 LuftVG

3.1 Vorabentscheidung nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 112 Abs. 2 und § 113 Abs. 3 BauGB 5 070

3.2 Enteignungsbeschluss nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 112 Abs. 1 sowie § 113 Abs. 1 und 2 BauGB

3.2.1 wenn eine Vorabentscheidung vorausgegangen ist 4 240

3.2.2 wenn keine Vorabentscheidung vorausgegangen ist 7 100

3.3 Nachtragsbeschluss nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 113 Abs. 4 Satz 2 BauGB 470

3.4 Ausführungsanordnung nach § 5 Abs. 3 SächsEntEG in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB 462

3.5 Entschädigungsfestsetzung nach § 28a LuftVG 5 070

§ 4