Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis30 Einheitlicher Ansprechpartner
Stand: 26.08.2026
30 Einheitlicher Ansprechpartner Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
Lfd. Nr. Tarif-
stelle Gegenstand Gebühren
EUR Schlicht-
hoheit-
liche
Leis-
tung
30 Einheitlicher Ansprechpartner
Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen ( SächsEAG )
1. Erteilung von Informationen
1.1 auf elektronischem Weg durch Zurverfügungstellen des Internetportals des einheitlichen Ansprechpartners gebührenfrei X
1.2 im Übrigen auf elektronischem Weg, zum Beispiel durch E-Mail oder Fax, sowie durch telefonische, persönliche Beratung oder schriftliche Auskunft
1.2.1 soweit sich die Erteilung von Informationen auf die im Internetportal des einheitlichen Ansprechpartners zur Verfügung stehenden Informationen beschränkt gebührenfrei X
1.2.2 im Übrigen 17
je angefangene Viertelstunde X
2. Abwicklung von Verfahren bei Durchführung und bei Rücknahme des Antrags auf Abwicklung von Verfahren 17
je angefangene Viertelstunde,
höchstens die Summe der für die Verfahren von den Genehmigungsbehörden zu erhebenden Gebühren X
3. Auslagen
Als Auslagen sind Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen und Übersetzungs- oder Dolmetscherkosten zu erheben.