Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische …§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
Stand: 26.08.2026
Der Fonds ist nicht rechtsfähig. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung verwaltet den Fonds (Fondsverwalter).