Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische …§ 1 Errichtung des Fonds
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat errichtet ein Sondervermögen mit der Bezeichnung „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“.