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Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)§ 5 Freiheit und öffentliche Verantwortung des Rundfunks
Stand: 26.08.2026
Der MDR erfüllt seine Aufgaben auf der Grundlage der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit und unter Mitwirkung der bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen im Sendegebiet im Rahmen des geltenden Rechts.