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§ 5 SN-19075 (Sachsen) — Freiheit und öffentliche Verantwortung des Rundfunks

Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der MDR erfüllt seine Aufgaben auf der Grundlage der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit und unter Mitwirkung der bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen im Sendegebiet im Rahmen des geltenden Rechts.