Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst“
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Beseitigung Schadensfolgen …§ 8 Abwicklung
Stand: 26.08.2026
Der Fonds wird zum 31. Dezember 2022 aufgelöst.