Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und …§ 1 Errichtung des Fonds
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen errichtet ein Sondervermögen „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“.