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Artikel 1 SN-1752 (Sachsen) — Zustimmung zum Staatsvertrag

Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland stimmt der Sächsische Landtag zu. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.