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Gesetz zum 3. DIBt-ÄnderungsabkommenArtikel 2 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-17214/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-17214/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 6. April 2017
In Vertretung
Erste Vizepräsidentin
Andrea Dombois
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig