Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den …

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Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-16954/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-16954/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 16 Absatz 2 Satz 1 für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 8. Juli 2016

Der Landtagspräsident

Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Justiz

Sebastian Gemkow

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