Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den …Artikel 2
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-16954/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-16954/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 16 Absatz 2 Satz 1 für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 8. Juli 2016
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow