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Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den …

Artikel 1

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Dem Beitritt des Freistaates Sachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2