Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“§ 1 Errichtung des Fonds
Stand: 26.08.2026
Der Freistaat Sachsen errichtet einen Fonds „Brücken in die Zukunft“ als Sondervermögen.