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§ 1 SN-16745 (Sachsen) — Errichtung des Fonds

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Freistaat Sachsen errichtet einen Fonds „Brücken in die Zukunft“ als Sondervermögen.