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Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Freistaat Sachsen errichtet einen Fonds „Brücken in die Zukunft“ als Sondervermögen.