Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“

Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“.

§ 2