Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“.
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Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“.