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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 10 In-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15229/10#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 4 dieser Verordnung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15229/10#abs-2 (2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die „Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete“ vom 30. März 1961 (GBl. DDR II, Nr. 27/61) und der Beschluss des Bezirkstages Leipzig (Nr. 68/VIII/84) vom 20. September 1984, soweit sie sich auf Teile der in § 2 beschriebenen Fläche beziehen, außer Kraft.

Leipzig, den 27. Juni 2002

Regierungspräsidium Leipzig

Steinbach

Regierungspräsident

Verkündungshinweis:

Gemäß § 51 Abs. 10 SächsNatSchG ist eine Verletzung der Verfahrensvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Verkündigung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, der die Verletzung begründen soll, bei der höheren Naturschutzbehörde, die die Rechtsverordnung erlassen hat, geltend gemacht wird.

Übersichtskarte

§ 9