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Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes …

§ 2 Ausgliederungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15215/2#abs-1 (1) Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 56/1, 56/2, 56/3, 56/4, 57 und 61 der Gemarkung Thierbach. Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,75 Hektar.

Die Fläche befindet sich zwischen den Anlagen der Deutschen Bahn AG und einschließlich der Peniger Straße.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15215/2#abs-2 (2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 27. Oktober 2003 im ungefähren Maßstab 1 : 2 000 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.

Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.

§ 1 § 3