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§ 2 SN-15215 (Sachsen) — Ausgliederungsgegenstand

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- und Chemnitztal“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 56/1, 56/2, 56/3, 56/4, 57 und 61 der Gemarkung Thierbach. Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,75 Hektar.

Die Fläche befindet sich zwischen den Anlagen der Deutschen Bahn AG und einschließlich der Peniger Straße.

(2) Die ausgegliederte Fläche ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 27. Oktober 2003 im ungefähren Maßstab 1 : 2 000 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen.

Die Flurkarte ist Bestandteil der Verordnung.