Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hofehübel Bärenfels“
Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet
Stand: 22.12.2001
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Bergstadt Altenberg im Weißeritzkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung „Hofehübel Bärenfels“.