Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Schmielteich Polenz“

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …

§ 3 Schutzzweck

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Schutzzweck ist

1. die Erhaltung eines naturnahen Teichgebietes mit angrenzenden Sumpfwäldern als Lebensraum zahlreicher wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der zahlreich vorkommenden seltenen und vom Aussterben bedrohten Arten;

2. die Erhaltung sowie ungestörte Entwicklung des naturnahen Teiches mit natürlicher Verlandungsabfolge und natürlichem Nährstoffniveau (Trophie) sowie der mit standorttypischen einheimischen Arten bestockten, angrenzenden Sumpf- und Bruchwaldbereiche;

3. die Sicherung und biotopgemäße Entwicklung der feuchten Waldwiese nördlich des Schmielteiches und der weiteren naturnahen Offenlandstrukturen durch pflegliche Nutzung oder Biotoppflege;

4. die Sicherung und biotopgemäße Entwicklung der in den Teich mündenden beziehungsweise aus diesem abfließenden Bäche mit landschafts- und biotoptypischer Wasserführung und Gewässerstruktur;

5. die Entwicklung der nicht naturnah bestockten Bereiche hin zu naturnahen, reich strukturierten und standortgerechten Laubmischwaldbeständen;

6. die Erhaltung eines aufgrund seiner historischen Entwicklung für wissenschaftliche, naturgeschichtliche und landeskundliche Untersuchungen wertvollen naturnahen Biotopkomplexes;

7. die Sicherung der besonderen Funktion des Schutzgebietes als wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von gefährdeten, in ihrem Vorkommen an die Feucht- und Gewässerbiotope gebundenen Wirbeltieren.

§ 2 § 4