Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Schmielteich Polenz“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Schutzzweck ist
1. die Erhaltung eines naturnahen Teichgebietes mit angrenzenden Sumpfwäldern als Lebensraum zahlreicher wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der zahlreich vorkommenden seltenen und vom Aussterben bedrohten Arten;
2. die Erhaltung sowie ungestörte Entwicklung des naturnahen Teiches mit natürlicher Verlandungsabfolge und natürlichem Nährstoffniveau (Trophie) sowie der mit standorttypischen einheimischen Arten bestockten, angrenzenden Sumpf- und Bruchwaldbereiche;
3. die Sicherung und biotopgemäße Entwicklung der feuchten Waldwiese nördlich des Schmielteiches und der weiteren naturnahen Offenlandstrukturen durch pflegliche Nutzung oder Biotoppflege;
4. die Sicherung und biotopgemäße Entwicklung der in den Teich mündenden beziehungsweise aus diesem abfließenden Bäche mit landschafts- und biotoptypischer Wasserführung und Gewässerstruktur;
5. die Entwicklung der nicht naturnah bestockten Bereiche hin zu naturnahen, reich strukturierten und standortgerechten Laubmischwaldbeständen;
6. die Erhaltung eines aufgrund seiner historischen Entwicklung für wissenschaftliche, naturgeschichtliche und landeskundliche Untersuchungen wertvollen naturnahen Biotopkomplexes;
7. die Sicherung der besonderen Funktion des Schutzgebietes als wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von gefährdeten, in ihrem Vorkommen an die Feucht- und Gewässerbiotope gebundenen Wirbeltieren.