Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lehmlache Lauer“
Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes …§ 3 Schutzzweck
Stand: 26.08.2026
Schutzzweck ist:
1. die Erhaltung eines naturnahen Ausschnittes der Elsteraue als ein typisches Mosaik aus Auwaldbereichen, Gewässern und extensiv genutzten Grünlandbereichen sowie als Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der zahlreich vorkommenden seltenen und vom Aussterben bedrohten Arten;
2. die Erhaltung und Erziehung standortheimischer, artenreicher, naturnaher, ungleichaltriger Laubholzmischbestände aus den für Hartholzauen typischen Baumarten;
3. die Sicherung der Entwicklung der nicht naturnah bestockten Bereiche und Aufforstungen hin zu naturnahen, reich strukturierten Laubmischwaldbeständen;
4. die Erhaltung und Entwicklung der Gewässer, insbesondere der Lehmlache Lauer und der Paußnitz, als Gewässer mit naturnahen Uferstrukturen (Gehölzsaum, Verlandungszonen) und als wichtige Lebensräume insbesondere für Amphibien sowie Libellen und andere aquatisch lebende Wirbellose;
5. die Entwicklung artenreicher, extensiv genutzter Grünlandbereiche;
6. die Erhaltung des Gebietes als wertvoller Bestandteil des Biotopverbundes innerhalb der Elster-Pleiße-Aue;
7. die Erhaltung eines aus wissenschaftlichen beziehungsweise landeskundlichen Gründen wertvollen Landschaftsausschnittes im südlichen Leipziger Auwaldbereich.