Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Sitz und die Bezeichnung der …§ 1
Stand: 26.08.2026
Staatliche Rechnungsprüfungsämter werden in Löbau, Wurzen und Zwickau eingerichtet.
Sie führen in der Bezeichnung den Namen des Ortes, an dem sie ihren Sitz haben.