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§ 1 SN-1437 (Sachsen)

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Staatliche Rechnungsprüfungsämter werden in Löbau, Wurzen und Zwickau eingerichtet.

Sie führen in der Bezeichnung den Namen des Ortes, an dem sie ihren Sitz haben.