Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Obere Müglitz/Weißeritz“

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …

§ 3 Ersatzverkündung, Einsichtnahme

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14080/3#abs-1 (1) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksverzeichnis ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:

Landesdirektion Sachsen

– Dienststelle Dresden –

Stauffenbergallee 2, Raum 4077

01099 Dresden

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

– Umweltamt –

Weißeritzstraße 7, Bürgerbüro

01744 Dippoldiswalde

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14080/3#abs-2 (2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt.

§ 2 § 4