(1) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksverzeichnis ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:
Landesdirektion Sachsen
– Dienststelle Dresden –
Stauffenbergallee 2, Raum 4077
01099 Dresden
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
– Umweltamt –
Weißeritzstraße 7, Bürgerbüro
01744 Dippoldiswalde
(2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt.