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§ 3 SN-14080 (Sachsen) — Ersatzverkündung, Einsichtnahme

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Obere Müglitz/Weißeritz“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksverzeichnis ist für die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienstzeiten bei folgenden Behörden öffentlich ausgelegt:

Landesdirektion Sachsen

– Dienststelle Dresden –

Stauffenbergallee 2, Raum 4077

01099 Dresden

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

– Umweltamt –

Weißeritzstraße 7, Bürgerbüro

01744 Dippoldiswalde

(2) Während ihrer Geltung ist die Rechtsverordnung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, niedergelegt.