Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Obere Müglitz/Weißeritz“

Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14080/1#abs-1 (1) Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Städte Altenberg, Dippoldiswalde und Glashütte sowie der Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb. und Klingenberg im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden als Hochwasserentstehungsgebiet festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14080/1#abs-2 (2) Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Obere Müglitz/Weißeritz“.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-14080/1#abs-3 (3) Mit der Festsetzung gelten für das Verordnungsgebiet die Einschränkungen und Verbote des § 76 Abs. 2 bis 5 SächsWG .

§ 2