Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“
Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“§ 8 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, spätestens jedoch mit Wirkung vom 30. Dezember 2013.
Dresden, den 17. Dezember 2013
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpäsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
In Vertretung
Christine Clauß
Staatsministerin