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Gesetz zum Abkommen über Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei …

Artikel 1 Zustimmung zum Abkommen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1324/1#abs-1 (1) Dem am 30. Juni 1994 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1324/1#abs-2 (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2