Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Abkommen über Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Gesetz zum Abkommen über Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei …Artikel 1 Zustimmung zum Abkommen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1324/1#abs-1 (1) Dem am 30. Juni 1994 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1324/1#abs-2 (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.