Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1320/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1320/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 18. Juli 2001

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern

In Vertretung

Manfred Kolbe

Der Staatsminister für Justiz

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