Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt …Artikel 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1320/1#abs-1 (1) Dem am 7. März 2001 in Dresden und am 29. März 2001 in Magdeburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-1320/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.