Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht
Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung …§ 3 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 12. Dezember 2000
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Dr. Hans Geisler
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
Der Staatsminister für
Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath