Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht

Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung …

§ 3 In-Kraft-Treten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 12. Dezember 2000

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

In Vertretung

Dr. Hans Geisler

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie

Der Staatsminister für

Umwelt und Landwirtschaft

Steffen Flath

§ 2