Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs.1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs.1 Satz 2, 882 h Abs. 1 …§ 5 Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12793/5#abs-1 (1) Zur Abgeltung der Gebühren nach § 4 Abs. 1 ist der Einsatz elektronischer Bezahlsysteme gestattet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12793/5#abs-2 (2) Die Länder erhalten zum Nachweis der nach § 4 Abs. 1 erhobenen Gebühren eine monatliche Übersicht.