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Gesetz über die Landesregulierungsbehörde

§ 1 Errichtung und Aufgaben der Landesregulierungsbehörde

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz gilt für die Durchführung der Aufgaben nach § 54 Abs. 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung ( Energiewirtschaftsgesetz – EnWG ) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74, 88) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch die Landesregulierungsbehörde, die beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr errichtet ist. Sie führt die Bezeichnung „Landesregulierungsbehörde beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“.

§ 2