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Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle …

Eingangsformel

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Das Land Baden-Württemberg,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Justizminister,

der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch die Staatsministerin der Justiz

und für Verbraucherschutz,

das Land Hessen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister der Justiz, für Integration und Europa,

und

das Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch die Ministerpräsidentin,

diese vertreten durch den Justizminister,

schließen folgenden Staatsvertrag:

Artikel 1