Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle …Eingangsformel
Stand: 27.08.2026
Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Justizminister,
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Staatsministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz,
das Land Hessen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister der Justiz, für Integration und Europa,
und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
diese vertreten durch den Justizminister,
schließen folgenden Staatsvertrag: