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Eingangsformel SN-12490 (Sachsen)

Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Landesrecht Sachsen

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land Baden-Württemberg,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Justizminister,

der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch die Staatsministerin der Justiz

und für Verbraucherschutz,

das Land Hessen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister der Justiz, für Integration und Europa,

und

das Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch die Ministerpräsidentin,

diese vertreten durch den Justizminister,

schließen folgenden Staatsvertrag: