Gesetze / Landesrecht Sachsen / Transparenzrichtlinie-Zuständigkeitsverordnung
Transparenzrichtlinie-Zuständigkeitsverordnung§ 2
Stand: 27.08.2026
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr koordiniert die Beantwortung von Auskunftsverlangen und leitet die Angaben an die zuständige Bundesbehörde weiter.