Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche …

§ 1 Zweck und Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens Dresden und des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle werden die in § 2 bestimmten Lärmschutzbereiche festgesetzt.

§ 2