Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche …§ 1 Zweck und Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens Dresden und des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle werden die in § 2 bestimmten Lärmschutzbereiche festgesetzt.