Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der …

§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen vom 8. Dezember 1999 (SächsGVBl. S. 809), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 407), außer Kraft.

Dresden, den 31. März 2011

Der Staatsminister der Finanzen

Prof. Dr. Georg Unland

§ 2