Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der …§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen vom 8. Dezember 1999 (SächsGVBl. S. 809), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 407), außer Kraft.
Dresden, den 31. März 2011
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland