Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zittauer Gebirge – Lausche und Jonsdorf“

Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes …

§ 1 Festsetzung als Schutzgebiet

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-11701/1#abs-1 (1) Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Großschönau, Kurort Jonsdorf und Oybin im Landkreis Görlitz werden als Hochwasserentstehungsgebiet festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-11701/1#abs-2 (2) Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zittauer Gebirge – Lausche und Jonsdorf“

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-11701/1#abs-3 (3) Mit der Festsetzung gelten für das Verordnungsgebiet die Einschränkungen und Verbote des § 100b Abs. 2 bis 5 SächsWG .

§ 2