nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 SN-11701 (Sachsen) — Festsetzung als Schutzgebiet

Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zittauer Gebirge – Lausche und Jonsdorf“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die in § 2 beschriebenen Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Großschönau, Kurort Jonsdorf und Oybin im Landkreis Görlitz werden als Hochwasserentstehungsgebiet festgesetzt.

(2) Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zittauer Gebirge – Lausche und Jonsdorf“

(3) Mit der Festsetzung gelten für das Verordnungsgebiet die Einschränkungen und Verbote des § 100b Abs. 2 bis 5 SächsWG .