Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Straßenunterhaltungs- und -instandsetzungsverordnung
Sächsische Straßenunterhaltungs- und -instandsetzungsverordnung§ 1 Abgrenzung
Stand: 26.08.2026
Die Abgrenzung der Unterhaltung und Instandsetzung von der Erneuerung und sonstigen Aufgaben im Einzelfall erfolgt aufgrund des Abgrenzungskatalogs, der dieser Verordnung als Anlage beigefügt ist.