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§ 1 SN-10742 (Sachsen) — Abgrenzung

Sächsische Straßenunterhaltungs- und -instandsetzungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abgrenzung der Unterhaltung und Instandsetzung von der Erneuerung und sonstigen Aufgaben im Einzelfall erfolgt aufgrund des Abgrenzungskatalogs, der dieser Verordnung als Anlage beigefügt ist.