Die Abgrenzung der Unterhaltung und Instandsetzung von der Erneuerung und sonstigen Aufgaben im Einzelfall erfolgt aufgrund des Abgrenzungskatalogs, der dieser Verordnung als Anlage beigefügt ist.
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Die Abgrenzung der Unterhaltung und Instandsetzung von der Erneuerung und sonstigen Aufgaben im Einzelfall erfolgt aufgrund des Abgrenzungskatalogs, der dieser Verordnung als Anlage beigefügt ist.