Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für Soziales zum Erlass einer Zuständigkeitsverordnung im Bereich des Hufbeschlagrechts
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für …§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Geschäftsführung des Prüfungsauschusses für die Hufbeschlagprüfung vom 7. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 308) außer Kraft.
Dresden, den 5. Januar 2009
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Die Staatsministerin für Soziales
Christine Clauß