Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für Soziales zum Erlass einer Zuständigkeitsverordnung im Bereich des Hufbeschlagrechts

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für …

§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Geschäftsführung des Prüfungsauschusses für die Hufbeschlagprüfung vom 7. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 308) außer Kraft.

Dresden, den 5. Januar 2009

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Die Staatsministerin für Soziales

Christine Clauß

§ 1