Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für Soziales zum Erlass einer Zuständigkeitsverordnung im Bereich des Hufbeschlagrechts
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für …§ 1 Übertragung der Ermächtigung
Stand: 26.08.2026
Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 4 HufBeschlG zur Bestimmung der zuständigen Behörden wird dem Staatsministerium für Soziales übertragen.