Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für Soziales zum Erlass einer Zuständigkeitsverordnung im Bereich des Hufbeschlagrechts

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für …

§ 1 Übertragung der Ermächtigung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 4 HufBeschlG zur Bestimmung der zuständigen Behörden wird dem Staatsministerium für Soziales übertragen.

§ 2