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§ 1 SN-10632 (Sachsen) — Übertragung der Ermächtigung

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ermächtigung des Staatsministeriums für Soziales zum Erlass einer Zuständigkeitsverordnung im Bereich des Hufbeschlagrechts

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 8 Abs. 4 HufBeschlG zur Bestimmung der zuständigen Behörden wird dem Staatsministerium für Soziales übertragen.