Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Personenstandswesens und des Familienrechts

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 27. Oktober 2008

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Der Staatsminister des Innern

In Vertretung

Geert Mackenroth

Staatsminister

§ 1