Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Personenstandswesens und des Familienrechts
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 27. Oktober 2008
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Geert Mackenroth
Staatsminister