Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Personenstandswesens und des Familienrechts
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass …§ 1
Stand: 26.08.2026
Die der Staatsregierung durch § 74 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 PStG sowie § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 1600 Abs. 6 Satz 1 BGB erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Staatsministerium des Innern übertragen.