Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Personenstandswesens und des Familienrechts

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die der Staatsregierung durch § 74 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 PStG sowie § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 1600 Abs. 6 Satz 1 BGB erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Staatsministerium des Innern übertragen.

§ 2