Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Parthenaue - Machern“

Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Teilaufhebung des …

§ 2 Aufhebungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Aufhebungsfläche umfasst nach dem Stand vom 27. Juni 2008 die Schutzgebietsflächen auf dem Gebiet des Landkreises Delitzsch, die mit Datum vom 7. Dezember 2005 als Landschaftsschutzgebiet „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“ (lokal verkündet) festgesetzt wurden. Weiterhin umfasst die Aufhebungsfläche auf dem Gebiet des Landkreises Muldentalkreis, die mit Datum vom 27. September 2007 als Landschaftsschutzgebiet „Lübschützer Teiche-Tresenwald“ (SächsGVBl. S. 528) festgesetzten Schutzgebietsflächen.

§ 1 § 3